Markt-Organisation

Gestaltung der Verantwortlichkeiten, Arbeitsteilung, Schnittstellen und (vertraglichen) Beziehungen zwischen den Institutionen im Mobilitätsmarkt.

Typische Fragestellungen unserer Kunden in diesem Themenfeld:

  • Welche Vergabevarianten bieten sich an und wie gut passen diese zu unseren strategischen und wirtschaftlichen Zielen?
  • Lassen sich mit einem eigenen kommunalen Unternehmen die Ziele im ÖPNV besser erreichen als mit privaten Betreibern?
  • Welche Rahmenbedingungen sind zu schaffen, um auch bei Einsatz alternativer Antriebe attraktive wettbewerbliche Vergaben zu ermöglichen?
  • Wie lässt sich die zukünftige ÖPNV-Organisation so gestalten, dass unsere bisherigen Verkehrsdienstleister weiterhin eine Perspektive haben?
  • Wie ist die Direktvergabe umzusetzen, um unsere wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Ziele zu erreichen und dabei die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen?
  • Welcher Zuschussbedarf ist nach einer wettbewerblichen Vergabe zu erwarten?

Unsere Leistungen hierbei sind unter anderem:

  • Konzeption und Bewertung von Organisations- und Vergabemodellen, inklusive langfristiger Prognose ihrer ökonomischen Effekte mittels Simulationsmodellen
  • Modelle zur Finanzierung von Mobilitätsdienstleistungen und –dienstleistern und Refinanzierung der Aufgabenträger (Konzeption, Bewertung und Umsetzung)
  • Vergabeverfahren für Mobilitätsdienstleistungen (Konzeption und Umsetzung)
  • Verkehrsfinanzierungsverträge zur Umsetzung von Direktvergaben gemäß EU-VO 1370 oder wettbewerblicher Vergaben (Konzeption und Umsetzung von Leistungsbeschreibung, Abrechnungsparametern, Anreizsystematik und Trennungsrechnung)
  • Ableitung des erwarteten, regionalen Marktpreises für eine Mobilitätsdienstleistung

Projektbeispiele

Langfristige Vorbereitung einer Direktvergabe in hoch komplexem Umfeld

Ausgangslage:

Nach Auslaufen der aktuellen Betrauung möchte eine Landeshauptstadt ihr eigenes Verkehrs-
unternehmen über eine Direktvergabe beauftragen. Die Vorbereitungen dafür sollen schon mehr als
vier Jahre vorher gestartet werden – nicht nur wegen rechtlicher und politischer Fristen. Vielmehr
sind vorab zahlreiche strategische Fragen zu klären, wie z.B.

  • Wie ist das nicht mehr zeitgemäße Finanzierungsgeflecht in der Metropolregion
    anzupassen?
  • Was passiert mit dem Drittgeschäft und den Beteiligungen des Unternehmens?
  • Welche Verteilung von Aufgaben und Risiken zwischen Behörde und Unternehmen passt
    zu den Zielen, die beide Partner mit der Direktvergabe verbinden?
  • In welcher Form und in welchem Ausmaß soll dem Unternehmen ein Anreiz zu einer
    wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung gegeben werden?

Vorgehen:

Wir unterstützen beide Partner im Rahmen eines workshop-orientierten Vorgehens bei der Klärung der strategischen Fragen. Mit Hilfe unserer langjährigen Branchen-Expertise entwickeln und bewerten wir beispielweise verschiedene Antworten, strukturieren Entscheidungsbäume, empfehlen konkrete Praxisbeispiele zum Lernen und unterstützen bei der Kommunikation.

Ergebnis:

Ein detaillierter Projektplan inklusive der Strukturierung und Priorisierung der zu klärenden Detailthemen sowie klar definierte Ziele der Direktvergabe.

Vergabe von 60 Mio. Fahrplankilometern im Busverkehr

Ausgangslage:

Die Verkehrsverträge im Busverkehr in fünf Landkreisen einer Metropolregion laufen in den nächsten Jahren sukzessive aus. Die nächste Vergaberunde ist vorzubereiten und umzusetzen.

Vorgehen:

In mehreren Workshops mit den Aufgabenträgern und gemeinsam mit Juristen werden aufbauend auf den Erfahrungen der bisherigen Vergaben die Inhalte für Vorabbekanntmachung und Verkehrsverträge zusammengestellt.

Wir erstellen die Unterlagen mit ökonomischen Inhalten (u.a. Kalkulationsblatt, Wertungsschema Bieterangebote inkl. Herleitung Wertungspreis, Abrechnungsmodalitäten inkl. Fortschreibung, Vertragsstrafen, Bonus-/ Malussystem).

Im Rahmen der Vergabeverfahren selbst beantworten wir Bieterfragen und übernommen die wirtschaftliche Prüfung der Angebote.

Ergebnis:

Mustervorlagen für Verdingungsunterlagen zu den zu vergebenden ÖPVN-Leistungen, für den Verkehrsvertrag nebst Anlagen und bezuschlagte Bieterangebote.

Gründung eines eigenen kommunalen Verkehrsunternehmens als Lösung für Qualitätsprobleme?

Ausgangslage:

Ein Landkreis in einer Metropolregion hat die Busverkehre bisher ausgeschrieben. Die wahrgenommene Qualität der Leistungserbringung in einzelnen Linienbündeln wirft seitens politischer Vertreter die Frage auf, ob die Verkehre nicht besser mit einem eigenen Verkehrsunternehmen erbracht werden sollten.

Vorgehen:

Zunächst erarbeiten wir mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Aufgabenträgers, Fraktionsvertretern aus dem Kreistag und dem Landrat die Ziele, die mit dem Vergabemodell erreicht werden sollen.

Anschließend analysieren wir anhand aufgezeichneter Daten die Leistungsqualität in den einzelnen Bündeln. Es zeigt sich, dass die wahrgenommenen Probleme nur in einem sehr engen Gebiet tatsächlich auftreten. Die Ursachen liegen sowohl beim Betreiber als auch bei der zu fahrenden Leistung. Ergänzend werden anhand von strukturierten Fallstudien andernorts gemachte Erfahrungen mit verschiedenen Vergabemodellen systematisch aufbereitet.

Parallel bewerten wir gemeinsam mit Juristen die Vergabemodelle "Wettbewerb" und "Interner Betreiber" auf ihre Zielerreichung hin.

Ergebnis:

Diverse Empfehlungen zur Verbesserung des Ausschreibungswettbewerbs, mit dem die gesteckten Ziele besser erreichbar sind als mit einem eigenen Verkehrsunternehmen.

Ist das Marktmodell der Ausschreibung noch zielführend?

Ausgangslage:

Wegen des geplanten Angebotsausbaus und der Umstellung auf alternative Antriebe während der Laufzeit des nächsten Verkehrsvertrages stellt sich eine Mittelstadt die Frage, ob mit dem Marktmodell die zukünftigen Ziele erreicht werden können, vor allem ob es ausreichend Flexibilität bietet.

Vorgehen:

In einem ersten Workshop strukturieren wir die bisherigen Erfahrungen und formulieren präzise Anforderungen an die zukünftige Marktorganisation. Mittels Fallstudien schaffen wir erstens einen Überblick über die im Detail vielfältigen Gestaltungsoptionen. Zweitens entsteht so das Verständnis für die Motive bzw. Effekte von im Detail unterschiedlichen Ausgestaltungen in der Praxis. Als Zwischenergebnis gilt die Erkenntnis, dass das Marktmodell an sich nicht in Frage zu stellen ist, sondern vielmehr Anpassungen an diesem vorzunehmen sind.

Für den zweiten Workshop bringen wir Anpassungsvorschläge mit, die den gesamten Prozess von der Vorabbekanntmachung bis hin zum Vertragsmanagement abdecken. Eine gemeinsamen Diskussion dieser dient dazu, die Vorschläge zu schärfen, zu priorisieren oder auch zu verwerfen.

Ergebnis:

Konkreter Maßnahmenplan zur Anpassungen des Marktmodells, der sowohl das Vergabeverfahren als auch die Vertragsinhalte betrifft.

Neue Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund

Ausgangslage:

Das in einem Verkehrsverbund langjährig angewandte Einnahmeaufteilungsverfahren soll überarbeitet werden. Ein beteiligtes Stadtverkehrsunternehmen begleiten wir intern als Sparringspartner bei der komplexen Ausgestaltung des Verfahrens.

Vorgehen:

Wir bewerten die Ausarbeitungen des durch den Verkehrsverbund beauftragten Gutachters aus der Sicht unseres Kunden. U.a. simulieren wir die wirtschaftlichen Effekte diverser Ausgestaltungsoptionen der Einnahmenaufteilung für unseren Kunden und zeigen dadurch die für ihn entscheidenden Stellschrauben und das optimale Modell auf.

Wir stellen die inhaltlichen Zielkonflikte und die unterschiedlichen Interessen in der Projektgruppe dar. Wir weisen auf Interpretationsspielräume und Nachschärfungsbedarf bei vermeintlich im Konsens vereinbarten Meilensteinen hin.

Ferner bereiten wir den Kunden auf die Projektsitzungwn vor, indem wir die aus Sicht des Unternehmens zu klärenden Kernfragen formulieren, für ihn kritische Aspekte darlegen und eine Verhandlungsposition definieren.

Ergebnis:

Kundenseitig inhaltliche Durchdringung des komplexen Themas; klare Positionierung hinsichtlich Anforderungen und Ausgestaltung des Einnahmenaufteilungsverfahren, strukturierte Vorbereitung der Projektsitzungen.

Beschaffung einer Wasserstofftankstelle durch Aufgabenträger

Ausgangslage:

Im Zuge der Umstellung des ÖPNV auf alternative Antriebe möchte ein Landkreis eine Wasserstofftankstelle beschaffen, sofern ein bestimmter Zuschussbedarf nicht überschritten wird. Eine im Verkehrsgebiet liegende Stadt beteiligt sich bis zu einem vorab fixierten Betrag am Defizit der Tankstelle. Der Wasserstoff soll regional produziert werden, Drittnutzung der Tankstelle ist zugelassen.

Vorgehen:

Zunächst simulieren wir die Abhängigkeit zwischen Wasserstoffnachfrage und Zuschussbedarf. Daraus leiten wir die Mindestnachfrage ab, um das passende ÖPNV-Volumen für den Betrieb mit Wasserstoff zu bestimmen.

Wir definieren die wirtschaftlichen Vorgaben und Regelungen für den Vertrag mit dem Tankstellenbetreiber sowie die Abrechnung zwischen Kreis und Stadt (Ausgleichsparameter, Fortschreibungsregeln, Anreizelemente, Verteilung der Effekte aus Drittnutzung, Risikoverteilung etc.).

Ergebnis:

Wirtschaftliche Ausgestaltung des Tankstellenvertrags und Abrechnung der Defizitbeteiligung der Stadt.

Bewertung verschiedener Modelle zur Organisation des städtischen ÖPNV

Ausgangslage:

Eine Stadt mit eigenem Verkehrsbetrieb (Eigenbetrieb) sieht sich nicht mehr in der Lage, das ÖPNV-Defizit im aktuellen Umfang zu finanzieren. Daraufhin beauftragt uns das städtische Beteiligungsmanagement, drei organisatorisch und rechtlich umsetzbare Modelle zu entwickeln und zu bewerten: umfassende kommunale Eigenproduktion, Fortsetzung der Partnerschaft mit privaten Mittelständlern, Privatisierung.

Vorgehen:

Wir überprüfen, inwieweit die einzelnen Modelle folgende Ziele erreichen: mehr Wirtschaftlichkeit im ÖPNV, Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten für Eigentümer und Aufgabenträger. Die ökonomische Bewertung erfolgt anhand eines Benchmarking mit anderen kommunalen ÖPNV-Unternehmen sowie einer Abschätzung des erwarteten, regionalen Marktniveaus für die aktuelle ÖPNV-Leistung. Analysiert werden dabei Kosten, Erträge und Angebot.

Die Bewertung der Modelle bezüglich strategischer, rechtlicher und steuerlicher Aspekte erarbeiten wir gemeinsam mit Rechtsanwälten und Steuerexperten aus unserem Netzwerk.

Ergebnis:

Umfassend ausformuliertes Gutachten, das im Werksausschuss und Gemeinderat der Stadt präsentiert wird. Es bildet den Ausgangspunkt für die weitere politische Meinungsbildung und die anschließende Ausarbeitung des umzusetzenden Modells.

Einbindung des privaten Mittelstands in die zukünftige ÖPNV-Organisation

Ausgangslage:

In einem Landkreis erbringen seit Jahrzehnten mehrere private Mittelständler ÖPNV-Leistungen und erhalten dafür direkt vom Landkreis Zuschüsse. Aufgrund des mittlerweile geänderten Rechtsrahmens ist die Form der Beauftragung und die Finanzierung dieser Leistungen anzupassen. Es ist starker Wunsch der Politik, dabei den Mittelständlern eine unternehmerische Perspektive zu eröffnen. Die Verwaltung wünscht eine möglichst effiziente und transparente Steuerung des ÖPNV. Neben den Mittelständlern verkehrt auch das landkreiseigene ÖPNV-Unternehmen.

Wie lassen sich politische, rechtliche und ökonomische Anforderungen möglichst umfassend umsetzen?

Vorgehen:

Mit unserem für Rechtsfragen zuständigen Kooperationspartner prüfen wir mehrere Modelle auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und ökonomischen Effekte. Im Rahmen von Workshops mit der Verwaltung und den betroffenen Unternehmen erörtern wir dabei die Möglichkeiten, die eine Direktvergabe, eine Allgemeine Vorschrift oder ein Subunternehmer-Modell bieten können.

Ergebnis:

Unterschriebene Verkehrsverträge, die die Risikoverteilung zwischen den Parteien klar regeln, und eine auf die individuellen Anforderungen vor Ort zugeschnittene allgemeine Vorschrift.

Fundiert zwischen Eigenerbringung, Ausschreibung und Privatisierung entscheiden

Ausgangslage:

Aufgrund der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte stellen sich zwei Aufgabenträger, die gemeinsame Eigentümer eines Busunternehmens sind, die grundlegende Frage, wie sie zukünftig den ÖPNV organisieren sollen. Ihre Kernfrage: Bringen eine Privatisierung oder eine Ausschreibung ökonomische Vorteile oder ist die konsequente Restrukturierung des eigenen Unternehmens empfehlenswert?

Vorgehen:

Nach einer systematischen Beschreibung der Handlungsalternativen bewerten wir die nachhaltigen und die einmaligen ökonomischen Effekte je Alternative über einen Zeitraum von 15 Jahren. Um die Stabilität der Ergebnisse zu untermauern, führen wir uni- und multivariate Sensitivitätsanalysen durch.

Ergebnis:

Auf dieser Basis entscheiden sich die beiden Gebietskörperschaften für die konsequente Restrukturierung, die seither erfolgreich umgesetzt wird: Ihr Unternehmen gehört zu einem der am besten aufgestellten kommunalen Busunternehmen in Deutschland.

Verhandlungen über das marktorientierte Entgelt für eine Stadtbus-Leistung

Ausgangslage:

Die bestehende Betrauung sieht vor, dass das an den privaten Betreiber zu zahlende Entgelt in regelmäßigen Abständen auf seine Marktfähigkeit hin zu überprüfen ist.

Vorgehen:

Auf Basis des Mengengerüsts der ÖPNV-Leistung, die der private Betreiber erbringt, und der Qualitätsvorgaben leiten wir die Bandbreite für den regionalen Marktpreis ab. Wir bestimmen die marktfähigen Kosten und den angemessenen Gewinn, indem wir die Personalkosten aus einer Tarifvertragsanalyse ableiten und zahlreiche selbst erhobene aktuelle Benchmarks sowie unsere langjährige Branchenerfahrung nutzen. Dabei sind die Effekte einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Busse um 3 auf 13 Jahre zu berücksichtigen.

Anschließend erläutern wir dem privaten Betreiber unsere Kalkulation und den daraus resultierenden Korridor für den Marktpreis. In den anschließenden Verhandlungen zur finalen Festlegung der Entgelte begleiten wir den Aufgabenträger.

Ergebnis:

Zur Vereinfachung des jährlichen Abrechnungsprozesses überreichen wir dem Aufgabenträger ein Tool, in dem das vorab mit dem Betreiber vereinbarte neue Entgelt hinterlegt ist.

Direktvergabe an ein noch zu bildendes, kommunales Verkehrsunternehmen

Ausgangslage:

Ein Landkreis ist an zwei kommunalen Verkehrsunternehmen beteiligt, deren Betrauung und Konzessionen jeweils in den nächsten zwei Jahren auslaufen. Der Kreis plant für beide Unternehmen eine Direktvergabe gemäß der EU-VO 1370. Ferner plant der Kreis beide Unternehmen zusammenzuführen, um Synergieeffekte zu heben und um seinen Steuerungsaufwand zu minimieren. Der Zeitpunkt des Zusammengehens steht allerdings noch nicht fest, während der Beginn der Direktvergabe aufgrund des rechtlichen Rahmens fixiert ist. Damit ist unklar, ab wann die ökonomischen Effekte aus dem Zusammengehen wirken werden.

Vor diesem Hintergrund soll eine Direktvergabe vorbereitet werden, die die anstehenden gesellschaftsrechtlichen Änderungen berücksichtigt. Dabei ist eine auskömmliche Finanzierung des neuen Unternehmens sicherzustellen, die gleichzeitig eine regelmäßige Überkompensation und gar eine Neuvergabe vermeidet.

Vorgehen:

Gemeinsam mit unserem rechtlichen Kooperationspartner entwickeln wir ein rechtlich und ökonomisch tragfähiges Konzept. Wesentliche Eckpfeiler der wirtschaftlichen Aspekte sind dabei

  • die Parameter, nach denen zukünftig der beihilfenrechtlich zulässige Ausgleich berechnet wird
  • die Kalkulation der Ausgangswerte für diese Parameter sowie deren Fortschreibung
  • die Regelung, nach der dem Unternehmen ein Anreiz zu einer wirtschaftlichen Leistungserstellung gemäß EU-VO 1370 gesetzt wird.

Unsere Ausarbeitungen diskutieren wir in regelmäßigen Abständen mit Vertretern der zuständigen Behörde sowie der zukünftigen Geschäftsführung des Unternehmens.

Ergebnis:

Zwei vom Kreistag beschlossene öffentliche Dienstleistungsaufträge. Diese legen unter anderem die Ausgleichsparameter und deren Höhe, die in den nächsten Jahre seitens der Unternehmen zu erreichende Optimierung und das Qualitätsniveau fest. Ferner regeln sie das Änderungsmanagement auf differenzierende Weise und setzen verschiedene Anreize zur wirtschaftlichen Geschäftsführung.

Wirtschaftliche Regelungen einer Allgemeinen Vorschrift

Ausgangslage:

Für vier Landkreise in einem Verkehrsverbund sind die wirtschaftlichen Vorgaben in einer erstmals aufzustellenden Allgemeinen Vorschrift so zu formulieren, dass die Ausgleichszahlungen beihilfenrechtskonform fließen können.

Vorgehen:

Zunächst klären wir, welche Anforderungen die zukünftige ÖPNV-Finanzierung erfüllen soll: Bündelung von Entscheidungs- und Finanzverantwortung, mehr Transparenz und unternehmerische Anreize. Anschließend analysieren wir die gültigen Vertragswerke und Gesetze, die aktuell die Finanzierung des ÖPNV regeln. Systematisch bereiten wir Vertragspartner, Zahlungsströme, Leistungen, Anpassungsmechanismen etc. auf. In mehreren Workshops entwickeln wir für jedes Verkehrssystem spezifische Lösungen.

Ergebnis:

Entwurf einer Allgemeinen Vorschrift inkl. Anlagen und Vorlagen zur Abrechnung

Neukonzeption der ÖPNV-Finanzierung in einer deutschen Metropolregion

Ausgangslage:

Das über Jahrzehnte gewachsene Geflecht an Finanzierungsverträgen soll entwirrt und durch ein einfacheres, zukunftsfähiges Modell ersetzt werden – nicht zuletzt weil Finanzierungsströme nicht mehr zu den Verantwortlichkeiten laut Gesetz passen. Mehrere Gebietskörperschaften beauftragen unseren rechtlichen Kooperationspartner und uns, hierfür ein Konzeptpapier zu verfassen, das den politischen Entscheidungsprozess voran bringt.

Vorgehen:

Zunächst klären wir, welche Anforderungen die zukünftige ÖPNV-Finanzierung erfüllen soll: Bündelung von Entscheidungs- und Finanzverantwortung, mehr Transparenz und unternehmerische Anreize. Anschließend analysieren wir die gültigen Vertragswerke und Gesetze, die aktuell die Finanzierung des ÖPNV regeln. Systematisch bereiten wir Vertragspartner, Zahlungsströme, Leistungen, Anpassungsmechanismen etc. auf. In mehreren Workshops entwickeln wir für jedes Verkehrssystem spezifische Lösungen.

Ergebnis:

Unsere Empfehlungen münden in ein Konzeptpapier, das unsere Auftraggeber als Beitrag in die politische Diskussion um die Neukonzeption der ÖPNV-Finanzierung einbringen. Mittlerweile ist die ÖPNV-Finanzierung in dieser Metropolregion auf neue Beine gestellt worden.

Sicherung der Finanzierung des eigenen Regionalbusunternehmens über eine Direktvergabe

Ausgangslage:

Aufgrund gestiegener Kosten und rückläufiger Schülerzahlen benötigt ein Regionalbusunternehmen erstmals Zuschüsse vom Aufgabenträger, der gleichzeitig Mehrheitseigentümer ist. Bei gegebener Rechtslage soll dazu zwischen beiden Partnern ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDLA) abgeschlossen werden.

Vorgehen:

Zunächst klären wir gemeinsam mit Aufgabenträger, Eigentümer und Verkehrsunternehmen die Ziele und Rahmenbedingungen, die mit dem öDLA erreicht bzw. geschaffen werden sollen. Parallel dazu erstellen wir eine wirtschaftliche Standortbestimmung des Unternehmens und simulieren mögliche Szenarien zur Entwicklung des Unternehmensergebnisses in den nächsten zehn Jahren.

Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit unserem rechtlichen Kooperationspartner ein Konzept für die Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Ausgleichsparameter, den Wagniszuschlag und die Anreizregelung. Abschließend übernehmen wir die ökonomische Ausgestaltung dieses Konzepts und entwickeln die Regelwerke für die Trennungsrechnung sowie die Abrechnung laut Anhang der EU-VO 1370/2007.

Wir begleiten den Landkreis bei der Vorbereitung der politischen Entscheidung zur Direktvergabe, indem wir die Ergebnisse in Fachausschüssen und Fraktionen vorstellen.

Ergebnis:

Es liegt ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Regionalbusunternehmen vor, der vom Kreistag beschlossen wird.

Begleitung bei der Erstellung eines Leitfadens für Direktvergaben im kommunalen ÖPNV

Ausgangslage:

Der Leitfaden ist als Arbeitshilfe für Direktvergaben im kommunalen ÖPNV zu verstehen.

Vorgehen:

Das EU-Recht gibt Kommunen die Möglichkeit, ihr eigenes Verkehrsunternehmen ausschreibungsfrei zu beauftragen. Bei der Festlegung der Ausgleichsleistungen sind die beihilfenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu beachten. Einzelheiten regelt der sogenannte Anhang, der zahlreiche Fragen zur richtigen Auslegung und Anwendung des neuen Rechts aufwirft.

Im Leitfaden dargestellt werden Fragestellungen, mit denen sich Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bei der Vorbereitung von Direktvergaben und dem Vertragsmanagement bereits bestehender Verträge befassen sollten. Zugleich werden Spielräume des neuen Rechts aufgezeigt und Vorschläge dazu gemacht, wie diese in der Praxis weitgehend rechtssicher genutzt werden können.

Der Leitfaden fasst die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zusammen. Auf Initiative der BSAG haben sich Experten aus den kommunalen Verkehrsunternehmen aus Bremen, Köln, Hannover, Frankfurt, Mannheim und Stuttgart intensiv mit dem neuen EU-Recht beschäftigt. Begleitet wurden sie hierbei von BBG und Partner Rechtsanwälte und Herrn Dr. Mirko Schnell.

Ergebnis:

Der Leitfaden kann über die Bremer Straßenbahn AG bezogen werden.

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